Rechtsformen und Rechtliche Stellung der Waldbauvereine
Die Waldbauvereine in Rheinland-Pfalz haben die Rechtsform des Idealvereins nach § 21 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gewählt und sind Forstbetriebsgemeinschaften gem. § 16 ff des Bundeswaldgesetzes. Alle erfüllen die Voraussetzungen nach dem Bundeswaldgesetz, wonach die Forstbetriebsgemeinschaft ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Grundbesitzern ist, die den Zweck verfolgt, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die nachteilige geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden.
Der Waldbauverein Bitburg hat eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dem Waldbauverein angegliedert. Der Waldbauverein Prüm hat ebenfalls eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung - die Prümer Wald und Holz GmbH (PWH) - gegründet. Die EWH, Eifel Wald und Holz Management GmbH und die PWH, Prümer Wald und Holz GmbH werden den Holzverkauf sowie sonstige Dienstleistungen für die Waldbesitzer in der Region erbringen. Ihre Arbeit ist nicht nur auf den Kreis der Mitgliedsbetriebe beschränkt. Die EWH und die PWH sind eine nach Bundeswaldgesetz anerkannte Forstbetriebsgemeinschaft in der Rechtsform einer GmbH.
Die Waldbauvereine Prüm und Bitburg haben parallel – als Kernregion des Kleinprivatwaldes in Rheinland-Pfalz – eine Kooperation in der Holzvermarktung aufgebaut. Zur besseren Koordination des Holzverkaufes und zum Abschluss von Rahmenverträgen ist eine Dachorganisation in Form einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 37ff des Bundeswaldgesetzes gegründet worden, die Forstwirtschaftliche Vereinigung Eifel GmbH. Die Waldbauvereine selbst bleiben in ihrer Bedeutung und in ihrer Rolle als Organisation für den Waldbesitzer bestehen bzw. sollen noch weiter gestärkt werden. Weitere Waldbauvereine in der Region Eifel können sich hieran künftig beteiligen und zusammenarbeiten. Im Westerwald wird der Waldbauverein Altenkirchen, wie in der Eifel bereits vollzogen, eine eigenständige Vermarktungsorganisation aufbauen, die dem Waldbauverein angegliedert ist. Der Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz und Landesforsten Rheinland-Pfalz unterstützen dieses Vorhaben.





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